Steherrennen auf der Radrennbahn, Foto: Heilmann, Bielefeld

Satzung

Im Förderverein haben sich der Radrennbahn besonders verbundene Personen zusammen gefunden. Er unterstützt durch seine Arbeit die Erhaltung der denkmalgeschützten Radrennbahn einschließlich ihrer Gebäude, Tribünen, Wege und des kleinen Vorplatzes sowie auf der Anlage stattfindende Radsportveranstaltungen.

Die ganze Vereinsarbeit wird bestimmt durch die in der Satzung festgelegten Zwecke und Aufgaben. Sie sind umfangreich im § 2 aufgeführt. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und dem Schriftführer. Dazu kommen drei Beisitzer, die ihn in seiner Arbeit tatkräftig unterstützen.

Die Satzung wurde vom Finanzamt Bielefeld als gemeinnützig anerkannt. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus der Vereinskasse. Damit ist der Förderverein berechtigt Quittungen über Spenden auszustellen. Ein Nachweis über den gezahlten Mitgliedsbeitrag (z. B. Kontoauszug) wird als Spendenquittung bei der Steuererklärung anerkannt.